Jeder von uns Bundesbürgern ist Mieter oder Eigentümer von Wohnungen oder Häusern. Hierzu ist es wichtig zu wissen ob die Wohnfläche des jeweiligen Objektes, nach der richtigen Berechnungsverordnung berechnet wurde. Die im Moment gültig Verordnung zur Wohnflächenberechnung ist die WoFlV. ( Wohnflächenverordnung ). Diese ersetzte die II.BV ( 2.Berechnungsverordnung ) und soll nun zu mehr Gerechtigkeit bei der Wohnflächenberechnung verhelfen.
Gerade in Dachgeschossen gibt es ein grosses Fehlerpotential. Hier sind die 1m und 2 m Linien zu berücksichtigen. Die Fläche unter 1m wird nicht zur Wohnfläche gerechnet und die Fläche zwischen 1m und 2 m wird zu 50 % bei der Wohnflächenberechnung in Ansatz gebracht.
Gerade in komplizierteren Fällen sollte man einen Fachmann beauftragen, die Wohnflächen zu überprüfen. Hier ist ein Architekt oder auch ein Zeichenbüro der richtige Ansprechpartner. Denn bedenken Sie : Ihre Betriebskosten werde nach der Wohnfläche berechnet und ist diese zu hoch angesetzt zahlen Sie Monat für Monat zu viele Geld für die Betriebskosten.
Wenn das kein Grund ist daraufhin die Wohnflächen zu überprüfen.
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